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Teilbetriebsversammlungen: Einhebung einer Betriebsratsumlage als Alleinbestimmungsrecht der Belegschaft – kein Anfechtungsrecht des Betriebsinhabers

EntscheidungenArbeitsrechtHannes SchnellerDRdA-infas 2020/6DRdA-infas 2020, 9 Heft 1 v. 1.1.2020

OGH 24.7.2019, 8 ObA 30/19y

§§ 42, 44, 48, 49, 73, 74 ArbVG

Die Betriebs-(Betriebshaupt-)Versammlung ist das "Basisorgan der Arbeitnehmerschaft im Betrieb", es kommt ihr für die Bildung des Vertretungsorgans gegenüber dem Betriebsinhaber (BI) (Betriebsrat [BR]) und von eigenständigen Finanzmitteln (Betriebsratsumlage, Betriebsratsfonds) entscheidende Bedeutung zu. Beim Recht auf Einhebung einer Betriebsratsumlage handelt es sich um Alleinbestimmungsrechte, die der Belegschaft die autonome Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten sichern.

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