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Vorliegen einer Altersdiskriminierung bei Ausdehnung der Vorrückungszeit in der ersten Bezugsstufe des Gehaltsschemas als Ausgleich für die Anrechnung von Dienstzeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2019/144DRdA-infas 2019, 266 Heft 5 v. 1.9.2019

OGH 15.5.2019, 9 ObA 48/19b

§ 40 DO.A

Die Erstkl und die Zweitkl stehen seit 1982 bzw 1983 in einem Dienstverhältnis zur Bekl. Auf ihre Dienstverhältnisse gelangte zu Beginn die bis 31.12.2010 geltende Bestimmung der Dienstordnung A für die Angestellten bei Sozialversicherungen Österreichs (DO.A) zur Anwendung. Diese normierte in § 40 Abs 2 DO.A, dass DN vor Vollendung des 16. Lebensjahres in die Bezugsstufe a, vor Vollendung des 17. Lebensjahres in die Bezugsstufe b und vor Vollendung des 18. Lebensjahres in die Bezugsstufe c einzustufen waren und in den Bezugsstufen a bis c vor Vollendung des 18. Lebensjahres zugebrachte Zeiten nicht als für die Einstufung in das Gehaltsschema anrechenbare Dienstzeiten galten.

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