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Anspruch auf Insolvenz-Entgelt nur bei tatsächlichem Arbeitsantritt

EntscheidungenArbeitsrechtMargit MaderDRdA-infas 2019/145DRdA-infas 2019, 267 Heft 5 v. 1.9.2019

OGH 24.5.2019, 8 ObS 4/19z

§ 1 Abs 2 IESG

Die in § 1 Abs 2 IESG angeführten Ansprüche aus einem "Arbeitsverhältnis" entstehen grundsätzlich erst ab dem tatsächlichen Antritt der Arbeit. Die bloße Bereitschaft zum Arbeitsantritt wird nicht mit der Arbeitsbereitschaft iSd Rsp gleichgesetzt.

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