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Keine konkludente Einschränkung der geschuldeten Arbeitsleistung durch längere Verwendung im Innendienst, wenn vereinbarter Aufgabenkreis auch Außendienst umfasst

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2019/22DRdA-infas 2019, 32 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 27.9.2018, 9 ObA 93/18v

§ 10 Abs 1 Wr VBO 1995

Die Kl ist seit 1.8.2005 bei der Bekl als Vertragsbedienstete in der Bedienstetengruppe der "Überwachungsorgane für den ruhenden Verkehr" (nunmehr "Überwachungsorgane für Kurzparkzonen und den ruhenden Verkehr") beschäftigt. Zeitgleich mit ihrer Aufnahme wurde die Kl mit ihrer Zustimmung zur Dienstleistung bei der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) abgeordnet.

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