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Kündigung wegen Dienstunfähigkeit: Vergangene Krankenstände ohne Berücksichtigung der Art und Ursachen der Erkrankungen reichen für negative Zukunftsprognose nicht aus

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2019/21DRdA-infas 2019, 31 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 30.8.2018, 9 ObA 70/18m

§ 42 Abs 2 Z 2 VBO Wien

Die Kl war seit 2000 bei der Bekl beschäftigt und wurde als Straßenbahnfahrerin zur Dienstleistung zugewiesen. Auf das Dienstverhältnis kamen die Bestimmungen der VBO Wien zur Anwendung.

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