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Die Änderung der Entsenderichtlinie

Aktuelle SozialpolitikWalter GagawczukDRdA-infas 2018, 329 Heft 5 v. 1.9.2018

Seit dem Inkrafttreten der EntsendeRL aus 1996 haben sich die Europäische Union als solche und die grenzüberschreitenden Entsendungen in Europa in quantitativer und qualitativer Hinsicht wesentlich verändert. Als Reaktion auf die neuen Verhältnisse wurde vor einigen Jahren die DurchsetzungsRL (RL 2014/67/EU zur Durchsetzung der EntsendeRL) beschlossen und im März 2016 hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der EntsendeRL vorgelegt. Die Verhandlungen dazu endeten im Frühjahr 2018 und das Ergebnis wurde am 9.7.2018 als RL (EU) 2018/957 zur Änderung der RL 96/71/EG über die Entsendung von AN im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 30.7.2020.

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