§ 175 Abs 1 Z 1 ASVG
OGH 23.5.2018, 10 ObS 49/18f
Der Kl hatte am Vormittag einen persönlichen Behördenweg und erbat von seinem Vorgesetzten eine Freistellung für eineinhalb Stunden. Da der Kl in seiner Dienststelle nicht dringend benötigt wurde, gab ihm sein Dienstvorgesetzter für den gesamten restlichen Tag frei. Noch am Arbeitsplatz fiel dem Kl auf, dass er die für den Behördentermin benötigte E-Card zu Hause vergessen hatte, sodass er vom Büro nach Hause fuhr, um sie zu holen; auf diesem Weg verunfallte der Kl.