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Prüfung der überwiegenden Beanspruchung der Arbeitskraft bei einem geblockten Lehrgang als Anspruchsvoraussetzung für eine Waisenpension

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2018/181DRdA-infas 2018, 314 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 252 ASVG

OGH 17.4.2018, 10 ObS 33/18b

Die Kl bezog eine Waisenpension. Sie absolviert einen Lehrgang zur Diplomierten Berufs- und Sozialpädagogin der WIFI OÖ GmbH in Linz. Der Unterricht fand ca einmal im Monat Freitag von 14:00 bis 21:30 Uhr sowie Samstag von 9:00 bis 16:30 Uhr statt. Die Gesamtunterrichtseinheiten betrugen laut Lehrplan 260 Einheiten. Dazu kamen Einzelselbsterfahrungen (10 Einheiten), Gruppenselbsterfahrung (20 Einheiten), Peergroup (50 Einheiten), Berufspraktikum (180 Einheiten), Selbststudium (260 Einheiten) sowie Diplomarbeit (250 Einheiten). Insgesamt

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