§ 175 ASVG
OGH 17.4.2018, 10 ObS 5/18k
Der Kl ist im Bereich der mobilen Hauskrankenpflege beschäftigt, wobei er für die Besorgung von Medizinprodukten und Medikamenten für die zu betreuenden Klienten sowie allgemeine Bürotätigkeiten zuständig ist. Die Besorgungen außer Haus erledigt der Kl stets mit dem vom DG zur Verfügung gestellten PKW. Am Unfalltag wollte er mit dem PKW zur Apotheke fahren. In der Garage traf er einen Arbeitskollegen, der nicht sein Vorgesetzter war. Dieser erzählte dem Kl, dass der DG zwei E-Bikes angeschafft habe und der Kl willigte ein, eine Probefahrt zu unternehmen, bei der er zu Sturz kam und sich schwer verletzte.