§ 11 AlVG
BVwG 27.6.2018, L511 2195795-1
Eine AN beendete ihr Dienstverhältnis in Salzburg zum 23.3.2018 und stellte am 21.3.2018 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Das Dienstverhältnis wurde durch Selbstkündigung beendet, da die AN mit 4.6.2018 eine neue Beschäftigung in Niederösterreich aufgenommen und auch ihren Hauptwohnsitz dorthin verlegt hat. Ab 14.5.2018 war der Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet.