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Erkrankung im Urlaub – deutliche Meldung erforderlich

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2018/168DRdA-infas 2018, 303 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 5 Abs 3 UrlG

OGH 17.5.2018, 9 ObA 43/18s

Eine AN schickte ihrem AG aus dem Urlaub eine SMS, in der sie auf gesundheitliche Probleme hinwies. (Anmerkung des Bearbeiters: Aus dem Entscheidungstext des OGH ist der genaue Wortlaut der SMS leider nicht ersichtlich.) Fraglich war im vorliegenden Fall, ob diese Mitteilung eine Unterbrechung des Urlaubes aufgrund einer Erkrankung auslösen konnte.

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