§ 5 Abs 3 UrlG
OGH 17.5.2018, 9 ObA 43/18s
Eine AN schickte ihrem AG aus dem Urlaub eine SMS, in der sie auf gesundheitliche Probleme hinwies. (Anmerkung des Bearbeiters: Aus dem Entscheidungstext des OGH ist der genaue Wortlaut der SMS leider nicht ersichtlich.) Fraglich war im vorliegenden Fall, ob diese Mitteilung eine Unterbrechung des Urlaubes aufgrund einer Erkrankung auslösen konnte.