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Entlassung wegen Unterlassung der Dienstleistung nach undeutlich formulierter Dienstfreistellung unberechtigt

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2018/156DRdA-infas 2018, 290 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 27 Z 4 AngG

OGH 29.5.2018, 8 ObA 16/18p

Ein AG schlug einer AN zunächst eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses zum Monatsende vor. Als die AN diese ablehnte, wurde sie zum darauffolgenden Monatsletzten gekündigt und jedenfalls für die folgenden zwei Arbeitstage dienstfreigestellt. Die AN teilte schriftlich ihre Arbeitsbereitschaft mit, der AG reagierte jedoch nicht darauf. Da die AN die Arbeitsleistung nicht mehr aufnahm, wurde sie entlassen.

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