§ 11 Abs 3 AngG
OGH 27.4.2018, 8 ObA 9/18h
Die Bekl schloss mit einem Lebensmittelkonzern einen Vertrag über die Betreuung der Grünflächen und Außenanlagen von deren niederösterreichischen Filialen für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren ab. Der Vertragsabschluss wurde durch den Kl, einem AN der Bekl, vermittelt, der die Besichtigungen und Vermessungen der niederösterreichischen Filialen des Lebensmittelkonzerns durchführte sowie die Berechnung des Anbots erstellte.