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Die Verwendung von Persönlichkeitstests erfordert die Zustimmung des Betriebsrates

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2018/107DRdA-infas 2018, 217 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 27.2.2018, 9 ObA 94/17i

§ 96a Abs 1 Z 2 ArbVG

Die bekl AG setzt im Rahmen von Verkaufsschulungen und zur Rekrutierung von Führungskräften Persönlichkeitstests ein. Nach der Definition der Betreiber handelt es sich um ein werteorientiertes Verfahren, das in die Tiefe der Persönlichkeit geht und nicht das Verhalten misst, sondern an der wesentlich stabileren, persönlichen Wertehaltung ansetzt, Schicksalsschläge und all das, was die getestete Person in den letzten zwölf Monaten bewegt hat, abbildet und nicht nur die Berufswelt, sondern auch das berufliche Selbst, alle Aspekte der Welt und das gesamthafte Selbst über alle Lebensbereiche anschaut, die Wertedimension (des Getesteten) gut erkennen lässt und sodann computerunterstützt Abweichungen zu einer mathematisch-logischen Grundeinstellung ermittelt.

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