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Entziehung einer Versehrtenrente wegen Nichtbefolgung einer Ladung zur Nachuntersuchung nur bei Aufklärung über Rechtsfolgen

EntscheidungenSozialrechtChrista MarischkaDRdA-infas 2017/146DRdA-infas 2017, 239 Heft 4 v. 1.7.2017

OGH 25.4.2017, 10 ObS 50/17a

§ 99 Abs 2 ASVG

Der Kl bezog nach einem Arbeitsunfall seit 2009 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 35 % der Vollrente. Im Jahr 2015 entzog die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Versehrtenrente für die Dauer der Weigerung, einer Aufforderung zur Nachuntersuchung nachzukommen. Es hat mehrere schriftliche und mündliche Ladungen zur Nachuntersuchung gegeben, die vom Kl aus unterschiedlichen Gründen (Urlaubszeit, Erkrankung seines Geschäftspartners) nicht wahrgenommen wurden.

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