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Anpassungsbedarf für bestehende Betriebsvereinbarungen vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung?

Aus der Praxis – Für die PraxisWolfgang GoricnikDRdA-infas 2017, 53 Heft 1 v. 1.1.2017

Ab 25.5.2018 wird die EU-Datenschutz-Grundverordnung VO (EU) 2016/679 ABl L 2016/119, 1 (im Folgenden: DS-GVO) gem deren Art 99 anwendbar sein, die ein neues, unmittelbar geltendes Datenschutzrecht in der EU bringt.

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