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Fortbildungskosten für Kinderbetreuungspersonen

Aus der Praxis – Für die PraxisFlorian G. BurgerDRdA-infas 2017, 50 Heft 1 v. 1.1.2017

Manche Berufe haben eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht, bspw Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, Ärzte und Zahnärzte, diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Sanitäter, Bilanzbuchhalter, Straßenverkehrssicherheitsgutachter und – zumindest in einigen Bundesländern – Betreuungspersonen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Bilden diese sich fort, erfüllen sie ihre Pflicht. Doch berührt dies auch ihre AG?

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