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Überprüfung der Ermessensausübung des Hauptverbandes bei Aufnahme von Heilmitteln in den Erstattungskodex

EntscheidungenSozialrechtStephanie PrinzingerDRdA-infas 2016/218DRdA-infas 2016, 350 Heft 6 v. 1.11.2016

VwGH 2.6.2016, Ro 2015/08/0030

§ 351d ASVG

Es ist die Aufgabe des Verwaltungsgerichtes zu überprüfen, ob sich die Versagung der Aufnahme der beantragten Arzneispezialität in den gelben Bereich des Erstattungskodex (EKO) durch den Hauptverband als Ermessensübung iSd Gesetzes erweist. Ist dies der Fall, so ist die Beschwerde – ohne dass das Verwaltungsgericht befugt wäre, in eine eigene Ermessensentscheidung einzutreten – abzuweisen.

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