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Die sechsmonatige Ausschlussfrist des § 56 Abs 6 Oö LVBG gilt auch für Abfertigungsansprüche – der Fristenlauf beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2016/205DRdA-infas 2016, 336 Heft 6 v. 1.11.2016

OGH 18.8.2016, 9 ObA 94/16p

§§ 51 Abs 6 und 56 Abs 1 Oö LVBG

Der kl AN, ein Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin, war seit 1.8.1998 bei der bekl AG, dem Land Oberösterreich, beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des Oö Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (Oö LVBG) Anwendung.

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