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Anführung des Sachverhalts für Kündigungserklärung nicht erforderlich

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2016/204DRdA-infas 2016, 336 Heft 6 v. 1.11.2016

OGH 26.7.2016, 9 ObA 87/16h

§ 19 Abs 1 Oö LVBG

Die Kl war seit 1.10.2000 als Pflegedienstleiterin in einem von der Bekl betriebenen Altenheim beschäftigt. Mit Schreiben vom 6.11.2015 sprach die Bekl die Kündigung der Kl "gemäß § 53 Abs 2 Z 1, § 53 Abs 2 Z 3 sowie § 53 Abs 2 Z 6 des oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes i.d.g.F. unter Einhaltung der 5-monatigen Kündigungsfrist mit Ablauf des 30. April 2016" aus, ohne einen bestimmten Sachverhalt zu nennen.

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