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Keine Anrechnung eines verhältnismäßig geringen Wohnungskostenbeitrags des Lebensgefährten auf die Ausgleichszulage

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2016/146DRdA-infas 2016, 225 Heft 4 v. 1.7.2016

OGH 10.5.2016, 10 ObS 46/16m

§ 292 ASVG

Die Kl bezog von der Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2015 eine Witwenpension in Höhe von € 531,80 brutto monatlich und eine Ausgleichszulage. Mitte 2014 zog ihr Lebensgefährte zu ihr in die von ihr seit etwa 30 Jahren bewohnte Mietwohnung; die – von der Kl getragenen – Miet- und Betriebskosten betragen € 400,- und die Stromkosten € 92,- pro Monat. Jährlich werden € 200,- für die Heizkosten benötigt. Von ihrem Lebensgefährten erhält die Kl monatlich € 100,- als Pauschalbeitrag zur Deckung dieser Kosten. Die Lebensmitteleinkäufe tätigen sie abwechselnd.

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