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Keine unionsrechtlichen Bedenken gegen unterschiedliche Höhe des Überweisungsbetrags für Frauen und Männer

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2016/147DRdA-infas 2016, 225 Heft 4 v. 1.7.2016

VwGH 24.2.2016, 2013/08/0125

§ 308 ASVG

Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt wurde dem Antrag des Landes Tirol stattgegeben und der Überweisungsbetrag gem § 308 ASVG für eine Bedienstete, die mit Wirkung 1.10.2010 in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis zum Land aufgenommen worden war, mit € 29.115,24 festgelegt. Der gegen die Höhe dieses Betrags vom Land erhobene Einspruch wurde vom Landeshauptmann von Tirol abgewiesen.

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