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Fortbezug des Weiterbildungsgeldes, auch wenn innerhalb der vierjährigen Rahmenfrist eine neue Anwartschaft erfüllt wird

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2016/142DRdA-infas 2016, 218 Heft 4 v. 1.7.2016

VwGH 7.4.2016, Ro 2014/08/0037

§§ 19, 26 AlVG

§ 11 Abs 1 AVRAG

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