Am 1.1.2016 sind einige Neuerungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz in Kraft getreten.1) Es handelt sich dabei um Maßnahmen (in Umsetzung des Regierungsprogramms 2013 bis 20182)), die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis entgegenkommen sollen. Die gesetzliche Verankerung eines sogenannten "Zweiten Meldezeitpunktes" im MSchG und VKG ist eine davon. Er ermöglicht Eltern, eine Elternkarenz flexibler in Anspruch zu nehmen und unterstützt damit eine partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung. Die Änderung ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten.