vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der "Zweite Meldezeitpunkt" im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz

Aus der Praxis – für die PraxisBianca SchrittwieserDRdA-infas 2016, 117 Heft 2 v. 1.3.2016

Am 1.1.2016 sind einige Neuerungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz in Kraft getreten.1)1)BGBl I 2015/149, Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/162, Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015, BGBl I 2015/152. Es handelt sich dabei um Maßnahmen (in Umsetzung des Regierungsprogramms 2013 bis 20182)2)Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2015 (Dezember 2013) https://www.bka.gv.at/site/3354/default.aspx ), die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den Bedürfnissen der betrieblichen Praxis entgegenkommen sollen. Die gesetzliche Verankerung eines sogenannten "Zweiten Meldezeitpunktes" im MSchG und VKG ist eine davon. Er ermöglicht Eltern, eine Elternkarenz flexibler in Anspruch zu nehmen und unterstützt damit eine partnerschaftliche Teilung der Kinderbetreuung. Die Änderung ist mit 1.1.2016 in Kraft getreten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!