OGH 25.11.2015, 8 ObA 78/15a
§§ 1, 18a, 27h, 28b und 36 VBG
Auch bei Umqualifizierung eines Werkvertrages/freien Dienstvertrages in ein echtes Dienstverhältnis stehen Ansprüche auf Abgeltung von Urlaub und Feiertagen zu. Aufgrund des im Vordergrund stehenden Erholungseffekts sind Urlaub und Feiertagsruhe zu gewähren und es scheidet daher eine Vorausabgeltung dieses Anspruchs durch ein höheres Honorarentgelt aus.