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Mobbing einer Schuldirektorin

EntscheidungenArbeitsrechtHelmut ZiehensackDRdA-infas 2016/45DRdA-infas 2016, 76 Heft 2 v. 1.3.2016

OGH 24.11.2015, 1 Ob 106/15t

§ 43a BDG

Bei Mobbing handelt es sich um eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen und Kolleginnen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Dabei geht es vielfach um die Wiederholung von im Einzelnen nicht als Dienstpflichtverletzung zu wertenden Worten oder Taten, die erst in der Summe mehrfacher Einzeläußerungen und Einzelhandlungen Mobbing ergeben.

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