OGH 26.11.2015, 9 ObA 107/15y
§ 7b Abs 1 Z 7 BEinstG
Die unrichtige Angabe eines AN über seinen Behindertenstatus und die Nichtvorlage von Befunden über seine Behinderung sind nicht geeignet, eine in der (jedenfalls vermeintlichen) Behinderung begründete Kündigung des AN zu rechtfertigen und den Schutz des AN vor einer Beendigungsdiskriminierung wegen Behinderung zu beschneiden.