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Mitwirkungspflicht an ambulanter Therapie in der Freizeit

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2016/31DRdA-infas 2016, 32 Heft 1 v. 1.1.2016

OGH 22.10.2015, 10 ObS 105/15m

§ 255 ASVG

Der 1957 geborene Kl kann auf Grund der festgestellten Leistungseinschränkungen nur mehr einen sechsstündigen Arbeitstag bewältigen. Es ist mit jährlichen Krankenständen von sechs Wochen zu rechnen, Kuraufenthalte sind nicht erforderlich. Allerdings benötigt der Kl pro Quartal zehn Stunden Physiotherapie, um das orthopädische Kalkül zu erhalten.

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