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Kein Berufsschutz für Personenschützer und Sicherheitskraft

EntscheidungenSozialrechtAlexander Padilha-De BritoDRdA-infas 2016/30DRdA-infas 2016, 32 Heft 1 v. 1.1.2016

OGH 2.9.2015, 10 ObS 83/15a

§ 255 ASVG

Der Kl verfügt über eine in Litauen abgeschlossene Universitätsausbildung aus der Fächerkombination Sport- und Trainingswissenschaften. In der ehemaligen Sowjetunion und in Israel hat er mehrjährige Militärdienste absolviert und dabei Kenntnisse in Waffenkunde und Schießen erlernt. In den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag war er als Personenschützer und als Sicherheitsfachkraft zum Schutz jüdischer Einrichtungen beschäftigt. Bei dieser Tätigkeit nahm er immer wieder an Fortbildungen in der Dauer zwischen einem und drei Monaten teil.

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