OGH 2.9.2015, 10 ObS 50/15y
§ 71 ASGG
Wurde einem Versicherten mit Bescheid wegen vorübergehender Invalidität Rehabilitationsgeld zugesprochen, gilt diese Leistung auch bei einer Klage auf Grund des Verschlechterungsverbots nach § 71 Abs 2 ASGG als unwiderruflich anerkannt. Geschützt wird der Versicherte vor einer Schlechterstellung gegenüber dem bekämpften Bescheid aufgrund der Ergebnisse des Prozesses.