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Verschlechterungsverbot im Invaliditätspensions-Verfahren

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2015/247DRdA-infas 2015, 322 Heft 6 v. 1.11.2015

OGH 2.9.2015, 10 ObS 50/15y

§ 71 ASGG

Wurde einem Versicherten mit Bescheid wegen vorübergehender Invalidität Rehabilitationsgeld zugesprochen, gilt diese Leistung auch bei einer Klage auf Grund des Verschlechterungsverbots nach § 71 Abs 2 ASGG als unwiderruflich anerkannt. Geschützt wird der Versicherte vor einer Schlechterstellung gegenüber dem bekämpften Bescheid aufgrund der Ergebnisse des Prozesses.

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