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Keine Sperre nach § 10 AlVG, wenn zwingende Nachsichtsgründe unberücksichtigt geblieben sind

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2015/238DRdA-infas 2015, 318 Heft 6 v. 1.11.2015

BVwG 18.8.2015, W131 2008270-1

§ 10 AlVG

Eine Arbeitslose aus Wien hat – über Zuweisung des Arbeitsmarktservice (AMS) – einen Vorstellungstermin als Kassiererin in Klosterneuburg am 5.3.2015 wahrgenommen. Bei diesem musste die Arbeitslose feststellen, dass der Arbeitsweg länger ist als angenommen. Sie bat daher bei der Firma um Bedenkzeit.

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