BVwG 18.8.2015, W131 2008270-1
§ 10 AlVG
Eine Arbeitslose aus Wien hat – über Zuweisung des Arbeitsmarktservice (AMS) – einen Vorstellungstermin als Kassiererin in Klosterneuburg am 5.3.2015 wahrgenommen. Bei diesem musste die Arbeitslose feststellen, dass der Arbeitsweg länger ist als angenommen. Sie bat daher bei der Firma um Bedenkzeit.