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Privilegierte Anwartschaftsabfindung nach § 5 Abs 2 AVRAG nur bei Übergang des Arbeitnehmers auf den Erwerber ohne dessen Eintritt in die Pensionszusage

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2015/228DRdA-infas 2015, 307 Heft 6 v. 1.11.2015

OGH 30.7.2015, 8 ObA 40/15p

§ 5 Abs 2 AVRAG

Der AN muss den Betriebsübergang "mitmachen", um in den Genuss der privilegierten Anwartschaftsabfindung nach § 5 Abs 2 AVRAG zu gelangen.

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