OGH 29.7.2015, 9 ObA 62/15f
§ 27 Z 1 letzter Fall AngG
Ein als Bauleiter beschäftigter AN veranlasste das für den AG tätige Subunternehmen, die eigene Lebensgefährtin zur Anbotslegung einzuladen. Der Bauleiter gab nach erfolgter Anbotslegung das ihm zugängliche Anbot des Konkurrenten an die Lebensgefährtin weiter, wodurch diese im Zuge der Nachverhandlungen mit dem Subunternehmen des AG gezielt reagieren konnte. Daraufhin wurde der AN entlassen.