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Verweisung von Angestellten auf Tätigkeiten der nächstniedrigeren Kollektivvertragsstufe

EntscheidungenSozialrechtAndrea TumbergerDRdA-infas 2015/215DRdA-infas 2015, 268 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 28.4.2015, 10 ObS 34/15w

§ 273 ASVG

Die Kl war als Filialleiterin in der Beschäftigungsgruppe 4 des KollV für Handelsangestellte eingestuft. Aufgrund ihrer medizinischen Einschränkungen ist ihr nur mehr eine Halbtagsbeschäftigung im Rahmen von Innendiensttätigkeiten an einem Büroarbeitsplatz als Sachbearbeiterin entsprechend der Beschäftigungsgruppe 3 des Handels-KollV zumutbar.

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