OGH 30.7.2015, 10 ObS 40/15b
§§ 254, 271 ASVG
Der 1975 geborene Versicherte leidet vor allem an einer bipolaren affektiven Störung, die "austherapiert" ist: Die Krankheit wird seit längerem medikamentös behandelt, sie ist einer Psychotherapie oder medizinischen Rehabilitation nicht zugänglich. Nicht auszuschließen ist, dass sich im Laufe der Jahre eine Spontanheilung ergeben könnte.