vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ergibt die Auslegung einer Gesamtpensionsvereinbarung, dass alle Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung anrechenbar sind, umfasst dies auch eine Hinterbliebenenpension

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2015/186DRdA-infas 2015, 246 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 29.4.2015, 9 ObA 138/14f

§ 16 Abs 1 BPG

Einem AN wurde von seiner AG im Rahmen einer Pensionsvereinbarung ein Ruhegenuss auf Lebensdauer zugesichert. Die dem AN zugesagte Pension wurde insgesamt begrenzt, indem als Höchstausmaß der "Gesamtpension" des AN 70 % einer vereinbarten Bemessungsgrundlage (ca 90 % des letzten monatlichen Grundbezugs) festgelegt sind. Dazu wurde im Zuge der einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen AG und AN zur Pensionsregelung klargestellt, dass von den soeben genannten 70 Prozentpunkten die "ASVG-Pension" in Abzug gebracht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!