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Über Zulässigkeit einer Konkurrenzklausel entscheiden Umstände zum Vereinbarungszeitpunkt, nicht jene zum Zeitpunkt der Vertragsverletzung (wie zB eine geringe Schadenshöhe)

EntscheidungenArbeitsrechtDoris LutzDRdA-infas 2015/179DRdA-infas 2015, 240 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 29.4.2015, 9 ObA 25/15i

§ 36 Abs 1 Z 3 AngG

Ein AN eines Mobilfunkunternehmens war im Bereich "Planning" mit Planungs- und Konfigurationsaufgaben und im "Engineering" mit der Abnahme und Integration von neuen Netzelementen befasst. Aufgrund einer im Arbeitsvertrag enthaltenen Konkurrenzklausel klagte der AG nach Wechsel des AN zu einem Konkurrenzunternehmen die vereinbarte Konventionalstrafe ein. Dass die Vorinstanzen die Vertragsstrafe auf knapp eineinhalb Bruttomonatsgehälter mäßigten, aber die Konkurrenzklausel nicht überhaupt wegen unbilliger Erschwerung des Fortkommens des Angestellten für unwirksam erklärten, hält der OGH nicht für korrekturbedürftig.

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