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Konkrete Lebensumstände des Arbeitnehmers sind ausschlaggebend für die Eigenschaft als echter Grenzgänger

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2015/129DRdA-infas 2015, 156 Heft 3 v. 1.5.2015

VwGH 28.1.2015, 2013/08/0056

§ 44 AIVG iVm Art 65 VO (EG) 883/2004

Selbst bei einem wöchentlichen Pendeln nach Ungarn ist in weiterer Folge zu prüfen, in welchem Umfang Lebensinteressen in Ungarn vorliegen.

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