vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtberücksichtigung eines erst später – nach Jahren der Berufsausübung – absolvierten Aufbaulehrgangs für die Berechnung des Vorrückungsstichtags verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2015/122DRdA-infas 2015, 151 Heft 3 v. 1.5.2015

OGH 27.11.2014, 9 ObA 98/14y

§ 26 Abs 2 Z 6 VBG 1948

Der 1966 geborene AN absolvierte nach erfolgreichem Abschluss einer Fachschule für Nachrichtentechnik im Jahr 1986 den Präsenzdienst und arbeitete anschließend bis Ende Juli 1992 bei einem Verein als Sanitätsgehilfe. Von September 1992 bis Juli 1994 besuchte er einen Aufbaulehrgang für Elektronik an einer HTL und absolvierte im Oktober 1994 die Reifeprüfung. Anschließend studierte er an der TU Wien Elektrotechnik, schloss diese mit akademischen Grad Diplom-Ingenieur ab, um danach bis

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!