OGH 27.11.2014, 9 ObA 98/14y
§ 26 Abs 2 Z 6 VBG 1948
Der 1966 geborene AN absolvierte nach erfolgreichem Abschluss einer Fachschule für Nachrichtentechnik im Jahr 1986 den Präsenzdienst und arbeitete anschließend bis Ende Juli 1992 bei einem Verein als Sanitätsgehilfe. Von September 1992 bis Juli 1994 besuchte er einen Aufbaulehrgang für Elektronik an einer HTL und absolvierte im Oktober 1994 die Reifeprüfung. Anschließend studierte er an der TU Wien Elektrotechnik, schloss diese mit akademischen Grad Diplom-Ingenieur ab, um danach bis