OGH 19.12.2014, 8 ObA 80/14v
§ 12 UrlG
Im Anwendungsbereich des UrlG kann die Übernahme des Systems der Urlaubsgewährung nach dem VertragsbedienstetenG im Rahmen eines KollV nur zur Gänze als unwirksam angesehen werden und sind die AN auf das UrlG zu verweisen, wonach ihnen pro Arbeitsjahr zwei Urlaubsperioden von insgesamt 30 bzw 36 Werktagen zustehen.