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Durch KollV kann der zwingende kalendarische Urlaubsanspruch von fünf oder sechs Wochen nach dem UrlG nicht durch einen nach arbeitsfreien Stunden bemessenen Urlaubsanspruch ersetzt werden

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph KleinDRdA-infas 2015/119DRdA-infas 2015, 146 Heft 3 v. 1.5.2015

OGH 19.12.2014, 8 ObA 80/14v

§ 12 UrlG

Im Anwendungsbereich des UrlG kann die Übernahme des Systems der Urlaubsgewährung nach dem VertragsbedienstetenG im Rahmen eines KollV nur zur Gänze als unwirksam angesehen werden und sind die AN auf das UrlG zu verweisen, wonach ihnen pro Arbeitsjahr zwei Urlaubsperioden von insgesamt 30 bzw 36 Werktagen zustehen.

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