EuGH 26.2.2015, C-515/13 , Ingeniørforeningen i Danmark
Die E des EuGH erging zu dänischem Recht. Grundsätzlich erhalten AN, die von AG gekündigt werden, nach einer Unternehmenszugehörigkeit von über zwölf Jahren eine Abfindung, die nach der Unternehmenszugehörigkeit dreifach gestaffelt ist. Höchstmöglicher Anspruch: drei Monatsgehälter. Diese Abfindung entfällt, wenn der Betroffene Anrecht auf den Bezug einer staatlichen Pension hat oder an