OGH 25.11.2014, 8 ObS 9/14b
§ 3 Abs 3 IESG
Bei freiwilliger Einhaltung einer dreimonatigen anstelle einer sechswöchigen Kündigungsfrist und darauffolgender unberechtigter sofortiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den AG ist die Kündigungsentschädigung bis zum fiktiven Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist gesichert, wenn keine den AN gegenüber den Kündigungsbestimmungen des AngG besser stellende einzelvertragliche Vereinbarung getroffen wurde.