OGH 29.1.2015, 9 ObA 102/14m
§ 18 HbG
Der Bekl war bei der Kl als Hausbesorger mit Dienstwohnung beschäftigt. Die Kl kündigte dieses Dienstverhältnis mit dem Angebot einer Ersatzwohnung gerichtlich auf. Gegen die Bewilligung der Aufkündigung durch das Erstgericht erhob der Bekl ua die Einwendung, dass die Kündigung diskriminierend sei, weil er wegen seiner Weltanschauung bzw politischen Anschauungen gekündigt worden sei. Daneben brachte der Bekl auch eine Klage auf Anfechtung der Kündigung seines Dienstverhältnisses ein.