Mit dem Urteil in der Rs Hütter1) hatte der EuGH im Jahr 2009 die Unionsrechtswidrigkeit der Nichtanrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Geburtstag erkannt. Die primär auf Aufkommensneutralität gerichtete Neuregelung der Dienstrechte durch den Bundes- und die Landesgesetzgeber sorgte für die neuerliche Befassung der Höchstgerichte und des EuGH, der zuletzt in der Rs Schmitzer2) einen neuerlichen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung feststellte. Der vorliegende Beitrag liefert einen Überblick der Entwicklungen in Lehre und Rsp und die für die Praxis zu treffenden Ableitungen.