OGH 25.11.2014, 10 ObS 96/14m
Art 7, 29 VO (EG) 883/2004
Die Kl lebt in der Schweiz; sie bezieht eine Pension aus Österreich und eine Schweizer Rente. Sie beantragte Pflegegeld nach dem BPGG mit der Begründung, dass es ihr als österreichischer Staatsbürgerin nicht zum Nachteil gereichen dürfe, dass sie in der Schweiz lebe.