OGH 25.11.2014, 10 ObS 93/14
§ 255 Abs 2 ASVG
Wurde eine Gesundheitsstörung in das Erwerbsleben eingebracht und stellte diese kein Hindernis für die erlernte und ausgeübte qualifizierte Erwerbstätigkeit, sondern nur für einen möglichen, aber nie ausgeübten Verweisungsberuf dar, ist das Herabsinken der Arbeitsfähigkeit im ausgeübten Beruf maßgeblich für den Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit.